Arbeitsrecht

Darf man einen Arbeitnehmer im Krankheitsfall kündigen?

admin No Comments

Man kann sagen, dass im Krankeitsfall der Arbeitgeber eine Kündigung wegen Krankheit in bestimmten Fällen aussprechen darf. Hier kann der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen.

Kündigung wegen Krankheit ist eine personenbedingte Kündigung und kann dann unter Umständen ausgesprochen werden, wenn die Prognose negativ ist und der Mitarbeiter den Arbeitsvertrag nicht erfüllen kann.

Es ist nicht einfach eine Kündigung wegen Krankheit auszusprechen, aber in bestimmten Fällen ist es schon möglich. Für den Arbeitgeber wäre es ratsam in einem solchen Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.

In folgenden Fällen ist eine Kündigung wegen Krankheit unter Umständen möglich:

1. Ist der Mitarbeiter sechs Wochen und länger krank und fehlt.
2. Wird der Betriebsablauf negativ beeinflusst.Gerade wenn der Betrieb von den Leistungen des Mitarbeiters abhängt und es dadurch zu Beeinträchtigung im Betriebsablauf kommt, kann gekündigt werden.
Es spielt auch keine Rolle, ob der Mitarbeiter am Stück oder ab und zu nicht arbeiten kann.
3. Vor allem ist wichtig, dass eine negative Prognose Vorliegt.
Ein Kündigung wäre sonst unwirksam.
4. Auch bei längeren Krankheiten kann eine Kündigung wirksam sein, wenn abzusehen ist, dass der Mitarbeiter nicht seine Arbeitskraft wie gewohnt weiter einsetzen kann.

Folgendes sollte vor einer Kündigung berücksichtigt werden:

  • wie lange das Arbeitsverhältnis bereits existiert
  • Grund der Erkrankung
  • Alter des Mitarbeiters
  • wie oft fehlen andere Mitarbeiter im Betrieb.

Fazit: Ist ein Mitarbeiter über einen Längeren Zeitraum krank oder führt die Krankeitheit dazu, dass der Mitarbeiter seiner Tätigkeit nicht mehr ausführen kann und vor allem keine Besserung in Sicht ist, ist ein Kündigung unter Umständen möglich. Rechtsanwälte Arbeitsrecht Breuer