Verkehrsrecht

Verkehrsrecht – Versichert oder Nicht?

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Verkehrsrecht – Unfall bei der Arbeit oder Nicht?

Viele Arbeitnehmer wissen nicht genau, wann Sie versichert oder nicht.
Im folgenden Fall war ein Arbeitnehmer nicht Unfallversichert. Am Besten den Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin fragen.
Generell ist ein Arbeitnehmer in der Mitagspause versichert. Kommt es dabei dann zu einem Unfall kann die Berufsgenossenschaft eine Entschädigung ablehen, wenn nachgewiesen wird, das das primäre Ziel nicht der Nahrungsaufnahme diente sondern einer privaten Angelegenheit. Hier noch mehr erfahren.
Eine Mitarbeiterin einer Firma verletzte sich auf einer Treppe als sie zum Mitagsessen die Firma verlassen hatte. Die Genossenschaft verweigert die Zahlung mit der Behauptung, dass diese Mitarbeiterin in erster Linie eine private Angelegenheit erledigt hatte, auch wenn sie danach zu einem Mitagsessen ging. Demnach war sich nicht mehr unfallversichert.

Wäre sie nur zum Mitagsessen gegangen, wäre es anders ausgegangen. Die betroffenen klagte, verlor aber dann, weil sie nicht nachweisen konnte, dass Ihr Hauptziel der Nahrungsaufnahme diente. Die Beweislast liegt bei der Mitarbeiterin, denn zuvor hatte sie bei einer Befragung angegeben, dass sie auch etwas privates erlidigen mußte. Dr. Breuer Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin